A.TR Bescheinigung.

Mit ATR-Bescheinigung keine Einfuhrzölle zwischen EU und Türkei.
A.TR Bescheinigung.

Die Europäische Union (EU) hat mit vielen Ländern Handelsabkommen abgeschlossen. So auch mit der Türkei. Die meisten Waren aus der Türkei können daher ohne Einfuhrzölle eingeführt werden, sofern Sie eine gültige ATR-Bescheinigung besitzen. Eine ATR-Bescheinigung wird erst vier Monate nach ihrer Ausstellung durch die Zollbehörden gültig. Daher ist es wichtig, dass eine Einfuhranmeldung innerhalb der EU in diesem Zeitrahmen erfolgt.

Exportieren Sie in die Türkei? Dann wollen Sie sicher auch, dass der Käufer von einer Befreiung von den Einfuhrabgaben profitieren kann. Die Zollspezialisten von Gaston Schul übernehmen für Sie die Ausfuhranmeldung und den Antrag auf die ATR-Bescheinigung zügig und kompetent. Nach dem Ausfüllen muss die Bescheinigung vom Zoll gleichzeitig mit der Ausfuhranmeldung validiert werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Freistellung.

Zulassung als ermächtigter Ausführer

Exportieren Sie regelmäßig in die Türkei? In diesem Fall empfiehlt es sich, eine Zulassung als ermächtigter Ausführer zu beantragen. Diese Genehmigung ermöglicht es Exporteuren, bei der Ausfuhr in die Türkei eigene ATR-Bescheinigungen auszustellen, ohne dass diese vom Zoll gültig gemacht werden müssen. Die Zollberater von Gaston Schul helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Zulassung als ermächtigter Ausführer.

Unterschied zwischen Herkunft und Ursprung

Die Begriffe „Herkunft“ und „Ursprung“ von Waren werden häufig austauschbar verwendet. Doch unterscheiden sie sich in ihrer Bedeutung voneinander. Sicher durch die Welt des Zolls Die Herkunft hat mit dem zollrechtlichen Status der Waren zu tun. Handelt es sich um Unionswaren (in der EU hergestellte oder zuvor aus einem Nicht-EU-Land importierte Waren) oder um Nicht-Unionswaren (Waren aus Nicht-EU-Ländern)? Der Ursprung gibt an, wo ein Produkt hergestellt wird.

Es gibt Produkte, bei denen trotz einer ATR-Bescheinigung zusätzliche Gebühren anfallen. Dies gilt z.B. für die meisten landwirtschaftlichen Güter und einige Stahlprodukte. In diesem Fall kann eine Ermäßigung des Einfuhrzolls auf diese Erzeugnisse mittels einer EUR.1 oder EUR-MED-Bescheinigung gewährt werden. In diesem Fall müssen die Erzeugnisse jedoch von Präferenzursprung sein. Trifft dies nicht zu? In diesem Fall wird die Einfuhr zu dem für die eingeführte Ware geltenden Einfuhrzollsatz besteuert. Die Zollberater von Gaston Schul zeigen Ihnen gerne den Weg durch die Welt des Zolls.

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