FAQs zum internationalen Handel und Zoll.
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FAQs Akademie
Ja, natürlich. Wir bieten unseren geschätzten Kunden persönliche Inhouse- und Fernschulungen an.
Control Tower FAQs
Nein, Sie erhalten einen eigenen Kundenbetreuer und Kundendienstmitarbeiter, der Sie bei allen operativen Angelegenheiten und neuen Fragen unterstützt.
Konsultation & Beratung FAQs
Wir führen eine gründliche Überprüfung Ihrer derzeitigen Tätigkeiten im Hinblick auf die Genehmigungsanforderungen durch, ermitteln etwaige Lücken und empfehlen Lösungen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und zu erhalten.
FAQs zur Zolllagerhaltung
Ein Zolllager ist eine sichere Einrichtung, in der eingeführte Waren ohne sofortige Zahlung von Zöllen oder Steuern gelagert werden können. Zölle werden nur dann entrichtet, wenn die Waren das Lager für den inländischen Gebrauch verlassen. Wenn die Waren wieder ausgeführt werden, entfallen diese Abgaben.
FAQs zur steuerlichen Vertretung
Ein Fiskalvertreter ist in der Regel für Unternehmen erforderlich, die an steuerpflichtigen Umsätzen in einem Land beteiligt sind, in dem sie keine physische Präsenz haben. Dies ist häufig der Fall bei Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU tätig sind, insbesondere für Zwecke der Mehrwertsteuer. Nicht-EU-Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Kunden verkaufen oder an Import-/Exportaktivitäten innerhalb der EU beteiligt sind, benötigen häufig einen Fiskalvertreter, um die lokalen Steuervorschriften einzuhalten, die Umsatzsteuerregistrierung zu erleichtern und Zollanmeldung abzugeben.
FAQs zum Verbrauchssteueraufkommen
Verbrauchsteuern werden in der Regel gezahlt, wenn eine bestimmte Art von Waren, die oft als verbrauchsteuerpflichtige Waren bezeichnet werden, aus der übrigen Welt oder anderen Mitgliedstaaten eingeführt oder manchmal auch verkauft werden. Gängige Beispiele für solche Waren sind Alkohol, Tabak und Kraftstoff. Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Herstellung oder Einfuhr fällig, aber der genaue Zeitpunkt der Zahlung kann je nach den Vorschriften des Landes und den Möglichkeiten Ihres Zollvertreters variieren.
FAQs zur Versandanmeldung
Ein T1-Versandschein ist ein EU-Zollverfahren, das zwischen der EU und den Ländern des gemeinsamen Versandverfahrens, zu denen auch das Vereinigte Königreich gehört, verwendet werden kann. Mit diesem Dokument können unverzollte Waren über internationale Grenzen befördert werden, ohne dass Zölle gezahlt und Zollerklärungen abgegeben werden müssen, bis sie am endgültigen Bestimmungsort ankommen oder wieder ausgeführt werden. Mit diesem Dokument wird auch sichergestellt, dass die Waren während des Transits unter zollamtlicher Kontrolle stehen.
Ausfuhranmeldung FAQs
Eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist für alle Unternehmen erforderlich, die Waren in das Vereinigte Königreich oder in die EU ein- oder ausführen. Für das Vereinigte Königreich benötigen Sie eine GB EORI, für Norwegen eine norwegische Organisationsnummer. Diese Nummern werden von den Zollbehörden verwendet, um Händler zu identifizieren und die Einhaltung der Zollverfahren und -vorschriften zu gewährleisten.
FAQs zur Einfuhranmeldung
Um Waren in das Vereinigte Königreich oder in die EU einzuführen, benötigen Sie neben den Handelspapieren eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Für Sendungen in das Vereinigte Königreich benötigen Sie eine GB EORI. Für Norwegen benötigen Sie stattdessen eine norwegische Organisationsnummer.